Unser Landkreis hat nun mit Andreas Hoffmann, wohnhaft in Lichtenfels, einen bestätigten Nachsuchenführer, dieser auch beim Bayerischen Jagdverband anerkannt und registriert ist. Seine Aufgabe beinhaltet der §22 Abs 1 des Bundesjagdgesetz. ( Um krankgeschossenes Wild vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren, ist dieses unverzüglich zu erlegen; ) Herr Hoffmann übernimmt diese Tätigkeit mit seinen bayerischen Gebirgsschweißhund – BGS – Oskar vom Laubustal.
Seine Kontakttaten:
Andreas Hoffmann
Tel.: 09571/946093
Mobil:0163-6790509
nach 23:00 Uhr bitte per SMS – rufe ab 05:00 Uhr wegen der Nachsuche zurück
Die Vorstandschaft empfiehlt unseren Revierpächtern, wenn dieses noch nicht geschehen, Regelungen über die Wildfolge (Nachsuchenvereinbarungen) zu treffen, um nicht an Reviergrenzen eine Nachsuche beenden zu müssen und um krankes Wild schnellstmöglich von seinen Leiden erlösen zu können.
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