Ansprechpartner für Hundekurs
Frank Mitlehner
Tel. 0175-1253887
email. frank-mitlehner@gmx.de
HINWEIS:
Es werden nur Jagdhunde mit vom JGHV zugelassenen Papieren zur Brauchbarkeitsprüfung zugelassen. Die Hundeführer/-innen müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines
sein.
Während die Vorbereitung für die Brauchbarkeitsprüfungen unserer Jagdgefährten auf Hochtouren laufen, ist die Lage beim JGHV eindeutig. JGHV-Verbandsrichter dürfen in Bayern, solange es keine staatliche Verordnung gibt, nur Prüfungen richten, die gemäß der neuen QBPO-Prüfungsordnung durchgeführt werden. Der BJV hat die alte BPO außer Kraft und die neue Prüfungsordnung in Kraft gesetzt und schafft so Rechtssicherheit für Jäger und Hundeführer. Den genauen Wortlaut der neuen Prüfungsordnung QBPO gibt es hier <<<<<Prüfungsordnung QBPO>>>>>>>
Auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie finden sich die Kontaktdaten der anerkannten Nachsuchenführer für alle
Regierungsbezirke/Landkreise sowie weitere Informationen zum Thema Nachsuche.
<<<<HIER>>>>>> geht es zur Website
Durch die Änderungsverordnung vom 01.12.2023 wurde in die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) zum 30. Dezember 2023 ein neuer § 20a AVBayJG eingeführt, der die Wildfolge durch anerkannte Nachsuchengespanne regelt.
Ein solches Gespann besteht aus einem Nachsuchenführer und einem von diesem geführten Nachsuchenhund und kann von den Regierungen (höhere Jagdbehörden)
in Bayern auf Antrag anerkannt werden.
DAS HAT SICH GEÄNDERT: In Ergänzung zu bestehenden Wildfolgeregelungen können Revierinhaber (und von diesen beauftragte Jagdausübende) behördlich anerkannte Nachsuchengespanne beauftragen, die bei der Nachsuche Reviergrenzen ohne Zustimmung der betroffenen Revierinhaber überschreiten und das Wild nachsuchen dürfen.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie stellt zentral auf seiner Internetseite die Kontaktdaten der von den Regierungen behördlich anerkannten Nachsuchengespanne bereit: >> Hier geht es zur Übersicht<<
Die Anerkennung ist nicht auf einen Landkreis bzw. kreisfreie Stadt beschränkt, sondern gilt für Nachsuchen in ganz Bayern. Unabhängig davon sollten schriftliche Wildfolgevereinbarungen zwischen Reviernachbarn nach wie vor geschlossen werden.
Unsere bestätigten Nachsuchenführer
ANDREAS HOFFMANN
TEL. 09571/946093
MOBIL: 0163-6790509
NACH 23:00 UHR BITTE PER SMS –
RUFE AB 05:00 UHR WEGEN DER NACHSUCHE ZURÜCK
SEBASTIAN KAUPPERT
TEL. 09265/941323 MOBIL : 0175 5783217